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KfW-Antrag wird für Eigentümer vereinfacht

Die KfW-Förderung für das Sanieren und Umbauen wird für Wohnungseigentümergemeinschaften künftig unkomplizierter. Dazu wurde das Verfahren um die De-minimis-Erklärung vereinfacht.

08.07.2015, 10:28 Uhr (Quelle: DPA)
KfW© KfW

Berlin (dpa/tmn/red) - Wohnungseigentümergemeinschaften, die energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen wollen, können ab 1. August unkomplizierter eine Förderung beantragen: Die KfW-Bank vereinfacht das Verfahren. Laut Dachverband der Immobilienverwalter (ddiv) reicht es dann aus, dass der bevollmächtigte Immobilienverwalter für alle Vermieter der Wohnungseigentümergemeinschaft eine sogenannte De-minimis-Erklärung abgibt.

Höchstbetrag für Beihilfen liegt bei 200.000 Euro

Aus Sicht der EU sind private Vermieter nämlich Unternehmer. Um die Chancengleichheit zu wahren und einzelne Unternehmen nicht durch Beihilfen zu bevorzugen, musste bisher jeder vermietende Eigentümer einzeln eine solche schriftliche Erklärung abgeben. Darin musste er verbindlich versichern, dass er bei Inanspruchnahme des Zuschusses den Höchstbetrag der Beihilfen von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten wird.

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