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Kernschmelze
In Kernkraftwerken, in denen auf der Grundlage von Kernspaltung Strom erzeugt wird, kann es bei einer Unterbrechung der Kühlmittelversorgung zu einer Kernschmelze kommen.

Bei einem kompletten Ausfall der Kühlsysteme eines Reaktors wird der Reaktor zwar abgeschaltet, es kann aber im ungünstigsten Fall zu dem Effekt kommen, dass die Nachzerfallswärme, also die Wärme- und Bewegungsenergie, die sich durch die hervorgerufene Kernspaltung noch im Brennstab befindet, den weiteren Zerfall der vorhandenen Spaltprodukte auslöst. Durch die dabei entstehende zusätzliche Hitze schmelzen die Umhüllungen der Brennstäbe, so dass sich das freigesetzte radioaktive Material im Reaktorbehälter sammelt oder sogar die Gebäudehüllen des Kernkraftwerkes durchdringt und in die Umwelt gelangt.
Diese Kernschmelze gilt als der größte anzunehmende Unfall (GAU) in einem Atomkraftwerk. Die Folgen einer unkontrollierbaren Kernschmelze wären für die Bevölkerung und die Umwelt verheerend. Kernreaktoren neuerer Bauart weisen deshalb zusätzliche Sicherungssysteme auf (Beton-Keramik-Container, die mit einer eigenständigen Kühlung ausgestattet sind), die selbst beim Auftreten einer Kernschmelze die Freisetzung der dabei entstehenden Spaltstoffe verhindern sollen. Der bisher folgenschwerste Kernschmelzunfall ereignete sich im April 1986 in Tschernobyl.