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EU-Energielabel
Seit 1998 schreibt die Europäische Union vor, im Handel angebotene große Haushaltsgeräte mit dem EU-Energieetikett zu versehen.

Das Energieetikett, das vor 1998 als Energielabel verbreitet wurde, gibt verbraucherfreundlich Auskunft über den Energieverbrauch des Geräts. Die Geräte werden über eine intuitiv verständliche Farbskala gekennzeichnet und eingestuft. Die sieben übereinander angeordneten Farbstreifen entsprechen den Energieeffizienzklassen. Der untere rote Streifen steht für hohen Energieverbrauch, der obere grüne für einen niedrigen Verbrauch und damit eine sehr gute Energieeffizienz. Die Streifen dazwischen stellen die entsprechenden Abstufungen dar. Darüber hinaus informiert das Etikett präzise über den tatsächlichen Energieverbrauch des jeweiligen Modells und beschreibt, welche Programme energetisch besonders günstig arbeiten. Bei Waschmaschinen liegt beispielsweise oft eine unterschiedliche Energieeffizienz beim Waschen oder beim Trocknen vor. Auch der Wasserverbrauch des Geräts ist aus dem Energieetikett ersichtlich. Anbietern von Geräten, die kein Energieetikett aufweisen, droht ein Bußgeld. Diese Vorschrift ist auch für elektronische Shops im Internet gültig. Politisches Ziel der Verordnung ist die Förderung des Kaufs energiesparender Geräte, um den Energieverbrauch zu senken.