- Energie-Lexikon
- Energieberatung
Energieberater
Energieberater haben vor dem Hintergrund der Energieeinsparungsbemühungen und der unter Energiegesichtspunkten vorgenommenen Gebäudesanierung eine wichtige Funktion inne.

Nicht zuletzt durch die seit 1977 bestehende Wärmeschutzverordnung und die 2002 beschlossene Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigen Architekten, Ingenieure und Bauherren die von Energieberatern angebotenen Dienstleistungen. Energieberater müssen in der Lage sein, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten Analysen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Energie zu erstellen und alle Aspekte des Energieeinsatzes und -verbrauchs zu beurteilen. Auch die Fragestellungen zur Rückgewinnung und Umwandlung der verfügbaren Energieformen gehören vor dem Hintergrund der Energieeinsparung zum Alltag eines Energieberaters.
Zahlreiche Förderprojekte des Bundes zur energetischen Gebäudesanierung hängen von einer zuverlässigen Analyse der betrachteten Immobilie ab. Beim Programm „Energieberatung vor Ort” besprechen Energieberater in der betroffenen Immobilie mit den Eigentümern die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Auch die Verbraucherzentralen bieten in Deutschland an etwa 500 Orten eine Energieberatung an. Die Dienstleistung bezieht sich dabei auf den Bau oder die Sanierung von Immobilien, aber auch auf Energiesparmaßnahmen in den Haushalten.
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Zertifizierte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden, müssen jedoch über eine außerordentlich hohe Qualifikation verfügen. So sollte ein Energieberater über eine fundierte Grundausbildung in einer Ingenieurwissenschaft, als Architekt oder in einem einschlägigen Handwerk verfügen und eine ausreichende Berufspraxis nachweisen können. Darüber hinaus kann eine Fortbildung nach den vom BAFA erstellten Kriterien von Nutzen sein. Energieberater, die die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises erlangen möchten, müssen hierfür vor einer Berufskammer eine Prüfung ablegen.