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Energieausweis

Mit einem Energieausweis wird ein Gebäude unter dem Aspekt seines Energieverbrauchs bewertet.

Energieausweis© Andre Bonn / Fotolia.com

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2007 beschreibt den Energieausweis als öffentlich-rechtliches Zertifikat, das den bis dahin verwendeten Energiepass, der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde, ersetzen soll. Beim Umbau oder bei der Neuerrichtung von Gebäuden muss seit dem 1. Juli 2008 ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Der Energieausweis kann entweder den errechneten Energiebedarf des Gebäudes oder den gemessenen Energieverbrauch beschreiben. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnung dient nur der Energieverbrauch als Grundlage für den Energieausweis. Ein Bestandteil des Ausweises bei Bestandsgebäuden sind Vorschläge darauf, wie die Energieeffizienz mit günstigen Maßnahmen verbessert werden kann.

Zur Berechnung des Energiebedarfs wird ein Musterfragebogen ausgefüllt werden, der den Antragsunterlagen für den Energieausweis beiliegt und der später von den Ausstellern geprüft wird. Zur Bestimmung des Energieverbrauchs werden die Heiz- und Stromkostenabrechnungen herangezogen und die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen, um die in jedem Jahr unterschiedlichen äußeren klimatischen Bedingungen mit zu berücksichtigen.

Der Energieausweis bescheinigt für das geprüfte Gebäude drei Kriterien: Der Primärenergiebedarf beschreibt die Umweltverträglichkeit des Energieträgers, mit dem das Haus beheizt wird. Mit dem Endenergiebedarf wird der für das Haus benötigte Gesamtverbrauch gekennzeichnet. Er beschreibt die Wirksamkeit der Gebäudedämmung. Das dritte Kriterium, der Energieverbrauchskennwert, ergibt sich aus den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Aussagekräftig ist der Ausweise nur, wenn alle Kriterien im Zusammenhang bewertet werden.

Ausstellungsberechtigte für den Energieausweis sind geprüfte Techniker, Handwerksmeister und Hochschulabsolventen in den entsprechenden Fachrichtungen.

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