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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), soll die Abnahme und die Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde, durch die Versorgungsunternehmen und die Netzbetreiber regeln.

Erneuerbare Energien Gesetz© VRD / Fotolia.com

Das EEG trat am 1. April 2004 in Kraft und wurde immer wieder ersetzt, zuletzt durch die Novellierung 2008. Die Idee des Gesetzes besteht vor allem darin, den Anteil regenerativer Energieformen an der Stromerzeugung in Deutschland zu erhöhen. Für das Jahr 2020 wird ein Wert von 20% angestrebt. Mit der Förderung der nachhaltigen Energieversorgung sollen die Umwelt, die Natur und das Klima geschützt werden. Mit der Absicht, Konflikte um die Verteilung der aktuell noch verfügbaren fossilen Brennstoffe zu vermeiden, werden mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf politische Ziele verfolgt. Die Förderung der Technologien zur Nutzung regenerativer Energieformen ist ein weiteres im EEG formuliertes Ziel.

Durch die Regelung der Abnahme und Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wurde, werden die Versorger und Netzbetreiber verpflichtet, Ökostrom abzunehmen und in das Netz zu speisen und entsprechend der Idee des Gesetzes zu vergüten. Für alle genutzen regenerativen Energiegewinnungsformen, Windkraft, Wasserkraft, Bioenergie, geothermische Energie, Solarstrom und Deponie- und Klärgase, werden spezielle Vergütungsnetze festgelegt, die sicherstellen sollen, dass der Ökostrom marktgerecht angeboten werden kann. Die dadurch verursachten Kostensteigerungen des Stromes werden von den Stromabnehmern, also den Verbrauchern und der Industrie, übernommen. Die Differenz zum herkömmlich erzeugten Strom nimmt allerdings analog zum steigenden Preis fossiler Brennstoffe ab.

Positiver Nebeneffekt des EEG sind die steigenden Arbeitskräftezahlen in der Umwelttechnologie-Industrie.

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