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Nachtstrom
Hört sich doch gar nicht so schlecht an ...
Auf den ersten Blick ist Nachtstrom gar nicht so übel. Über so genannte Niedertarife (NT) kann der Verbraucher günstigeren Strom beziehen, da er ihn vor allem nachts geliefert bekommt. Da während dieser so genannten Schwachlastzeiten in Haushalten üblicherweise weniger Strom verbraucht wird, die Kraftwerke aber gleichmäßig ausgelastet bleiben, kann Energie zu niedrigeren Preisen angeboten werden. Elektroheizungen, die Nachtstrom speichern, um ihn tagsüber als Wärme abzugeben, müssen so keinen beziehungsweise nicht ausschließlich Haushaltsstrom (Hochtarife) nutzen. Doch was so gut klingt, stellt sich immer öfter als nachteilig heraus.
Nachtstrom: Verbraucherzentralen warnen
Vor allem Verbraucherschützer sind alarmiert und beobachten die Entwicklung von Nachtstrom sowie die Praktiken der Energieversorger argwöhnisch. Besonders die Preisentwicklung ist beunruhigend. So gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an, dass selbst bei "Heizöl-Spitzenpreisen" wie im Jahr 2008 die Stromheizung dennoch die "teuerste Art der Brennstoffversorgung" ist.
Selbst dann, wenn der Verbraucher einen vergleichsweise günstigen Nachtstrom Tarif bezieht, muss der Kosten-Nutzen-Faktor kritisch betrachtet werden. Gute Öl- oder Gasheizungen sind diesbezüglich weitaus effektiver. Für eine schlechtere Klimabilanz sorgen Heizungen, die mit Nachtstrom betrieben werden, außerdem wegen ihres hohen CO2- und Schadstoff-Ausstoßes - den man zwar nicht direkt merkt, der aber bei der Stromerzeugung entsteht.
Nachtstrom: Politik beginnt zu handeln
Ein weiterer Knackpunkt beim Thema Nachtstrom ist der, dass der Kunde meistens an seinen Grundversorger gebunden ist, ein Nachtstrom-Vergleich ist quasi nicht mögilch. Ein hausgemachtes Problem, da sich Bund und Länder nicht rechtzeitig mit der Materie auseinandergesetzt haben und sich mittlerweile Monopolstellungen herausbilden konnten. Die Politik fordert nun mehr Wettbewerb und mehr Rechte für den Verbraucher. Einen Schritt in die richtige Richtung geht das Energiewirtschaftsgesetz vom August 2011. Hier wurde unter anderem festgelegt, dass Rechnungen für jedermann verständlich formuliert und sämtliche Daten detailliert aufgelistet sein müssen.
Des Weiteren muss jeder Zulieferer mindestens einen Tarif anbieten, "der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt" sowie einen, "der auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt". Gerade über letztere Punkte sollten sich Verbraucher von Nachtstrom in nächster Zeit genauer bei ihrem Anbieter informieren.
Tipp: Auf Verivox.de können Sie sich für Heizstrom vorregistrieren. Verivox informiert Sie, sobald günstige Nachtstrom-Tarife für Sie verfügbar sind.
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