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versuchte Bauernfängerei seitens Flexstrom
2 Beiträge • Seite 1 von 1
versuchte Bauernfängerei seitens Flexstrom
Die Stiftungwarentest berichtet in ihrer Ausgabe 4/2011 Finanztest über folgendes Gerichtsurteil:
"versuchte Bauernfängerei" attestiert das Landgericht Heidelberg dem Unternehmen Flexstrom, weil es seinen Stromkunden den Neukundenbonus verweigert.
Der Trick, der ja auch hier oft thematisiert wird: Nach zwölf Monaten Lieferzeit soll es einen schönen Bonus geben, der dafür sorgt, daß der Strompreis in Summe sehr niedrig ist. Nun kommt aber die Preiserhöhung und die verschreckten Kunden kündigen zum Ende des ersten Jahres.
Und BUH! es gibt keinen Binus. Denn in den AGB steht seit Juli 2009, daß der Bonus entfällt., wenn innerhalb des ersten Lieferungsjahres gekündigt wird.
Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben, wie gesagt, Bauernfängerei.
Allerdings hat Flexstrom Berufung eingelegt.
zugrunde liegendes Urteil: Landgericht Heidelberg AZ 12 O 76/10 KfH
"versuchte Bauernfängerei" attestiert das Landgericht Heidelberg dem Unternehmen Flexstrom, weil es seinen Stromkunden den Neukundenbonus verweigert.
Der Trick, der ja auch hier oft thematisiert wird: Nach zwölf Monaten Lieferzeit soll es einen schönen Bonus geben, der dafür sorgt, daß der Strompreis in Summe sehr niedrig ist. Nun kommt aber die Preiserhöhung und die verschreckten Kunden kündigen zum Ende des ersten Jahres.
Und BUH! es gibt keinen Binus. Denn in den AGB steht seit Juli 2009, daß der Bonus entfällt., wenn innerhalb des ersten Lieferungsjahres gekündigt wird.
Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben, wie gesagt, Bauernfängerei.
Allerdings hat Flexstrom Berufung eingelegt.
zugrunde liegendes Urteil: Landgericht Heidelberg AZ 12 O 76/10 KfH
- ulf
- Beiträge: 51
- Registriert: 26. Januar 2009, 17:08
Re: versuchte Bauernfängerei seitens Flexstrom
Was ist denn ein Binus? 
Neues zu Flexstrom (falls das nicht schon jemand geschrieben hat): Flexstrom hat wohl in einem Flyer, der sehr nach Werbung aussah, und deswegen von vielen Adressaten wohl mehr oder weniger ungelesen entsorgt wurde, eine Preiserhöhung angekündigt.
Ein Gericht hat nun darüber zu befinden gehabt und folgendes Recht gesprochen: Flexstrom muß ein weiteres Schreiben an die Kunden senden mit dem Hinweis, daß eine einseitig mitgeteilte Preiserhöhung nur mit Zustimmung des Kunden gültig sei. Bereits geleistete höhere Zahlungen könnten sogar zurückgefordert werden.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, was immer das heißen soll.
AZ: Landgericht Berlin 103 O 198/10
Gefunden in der Stiftung Warentest Finanztest 7/2011
Neues zu Flexstrom (falls das nicht schon jemand geschrieben hat): Flexstrom hat wohl in einem Flyer, der sehr nach Werbung aussah, und deswegen von vielen Adressaten wohl mehr oder weniger ungelesen entsorgt wurde, eine Preiserhöhung angekündigt.
Ein Gericht hat nun darüber zu befinden gehabt und folgendes Recht gesprochen: Flexstrom muß ein weiteres Schreiben an die Kunden senden mit dem Hinweis, daß eine einseitig mitgeteilte Preiserhöhung nur mit Zustimmung des Kunden gültig sei. Bereits geleistete höhere Zahlungen könnten sogar zurückgefordert werden.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, was immer das heißen soll.
AZ: Landgericht Berlin 103 O 198/10
Gefunden in der Stiftung Warentest Finanztest 7/2011
- poldi
- Beiträge: 10
- Registriert: 27. Februar 2009, 16:15
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