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Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Gesetze, Verordnungen und Förderung

Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon bergschneider am 25. März 2010, 06:34

Na Wahnsinn, endlich hat der Bundesgerichtshof mal ein sehr gerechtes und
für alle Verbraucher faires Urteil gesprochen! :-)

Ab sofort darf der Gaspreis nicht mehr an den Ölpreis gekoppelt sein, d.h. die
Gasanbieter dürfen nicht mehr einfach ihre Preise erhöhen, nur weil der Ölpreis
gestiegen ist! Das ist doch klasse und nur fair! Vorher konnten die einfach
ihre Preise erhöhen, nur weil auch der Preis für Öl gestiegen war, ohne
sonstige Begründung!

Im Gegenzug bedeutet das natürlich nicht, dass die Gaspreis fallen werden,
höchstens, dass sie bald nicht mehr so oft / stark steigen werden.

Was haltet ihr davon? ich bin jedenfalls entzückt :)
Endlich mal etwas Positives zu den Gaspreisen!

Grüße
Alfred
„Eine glückliche Ehe ist, in der SIE ein bisschen blind und ER ein bisschen taub ist.” Loriot
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Re: Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon Filou am 25. März 2010, 22:12

Diese Regelung war längst überfällig, meine ich. Was ist das denn für eine Logik, dass Gaspreise steigen, wenn der Ölpreis steigt. :o Das ist so, als ob die Preise für Tee automatisch erhöht werden, sobald die Kaffee-Preise höher werden. :mrgreen:
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Re: Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon webby am 26. März 2010, 00:35

Ich war auch seehr überrascht, natürlich auf angenehme Weise. :D
Zwar gehöre ich zu den Menschen, die sich oft genug über die Rechtsprechung aufregen. Aber ich meine zu entdecken, dass sich so ganz allmählich eine kleine Tendenz bei den hohen Juristen einstellt, zu Gunsten der Verbraucher zu entscheiden. Ist es vielleicht auch eine Generationsfrage?
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Re: Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon Micha am 14. April 2010, 10:36

Achtung!

Das ist kein pauschales Urteil für alle geltend sondern nur lokal in einem speziellen Fall - soweit ich mitbekommen habe.
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Re: Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon Filou am 14. April 2010, 11:28

Micha hat geschrieben:Achtung!

Das ist kein pauschales Urteil für alle geltend sondern nur lokal in einem speziellen Fall - soweit ich mitbekommen habe.


??
Wo hast Du denn diese Info her, wenn man fragen darf? Ich habe das schon so verstanden, dass es allgemein gilt?!

:?
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Re: Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon joyce am 14. April 2010, 16:24

Hallo Miicha,

Du meinst, dass dies nur die 2 (?) Kläger betrifft, die das Ganze ins Rollen gebracht haben?

Nein, das ist Grundsatzurteil, hier ein Zitat von der Online-Ausgabe der Tagesschau:

Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr allein von der Entwicklung des Ölpreises abhängig gemacht werden. In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Energieversorger mit der automatischen Koppelung beider Preise zusätzliche Gewinne erzielen können, die über die Weitergabe steigender Kosten hinausgehen.
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Re: Gaspreise: Kopplung an Ölpreis nicht mehr erlaubt!

Beitragvon Micha am 4. Juni 2010, 14:06

hallo,

ja, es ist ein Grundsatzurteil, aber trotzdem ist es lokal begrenzt.

Nur wer bei Rheinernergie oder Stadtwerke Dreieich ist und die bemängelte Preisanpassungsklausel im Vertrag hat, kann sein Geld zurückfordern, alle anderen müssen neu klagen.

Allerdings ist die Hoffnung, daß auf lange Sicht die Preisanpassung doch verschwindet.

Zitate von der Tagesschau hin oder her.

meinerseits ein paar Zitate:

"die langfristigen Verträge der Gaslieferanten und Importeure seit Jahrzehnten auf der Ölpreisbindung beruhen - und diese vom Urteil völlig unberührt bleiben. Tatsächlich dreht sich die Entscheidung des BGH nur darum, dass sich Energieversorger ihre Preispolitik nicht komplett auf dieser Bindung ans Öl in den Lieferverträgen basieren lassen dürfen."

"Denn das Urteil beziehe sich eben nur auf jene Kunden mit einer Preisanpassungsklausel im Vertrag - und wie viele das sind, ist unklar. "Wir gehen davon aus, dass es nicht sehr viele sind, weil es viele unterschiedliche Klauseln gibt", sagt ein Sprecher des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft"

""Preiserhöhungen, die auf die für unwirksam erklärten Klauseln begründet sind, können zurückgefordert werden." Allerdings betrifft das Urteil zunächst nur die Anbieter, die in dem Urteil genannt sind"

usw usw

Zitate aus dem Spiegel Online-Auftritt.
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