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Warnung vor Priostrom -Keine Endabrechnung nach Vorauszahlug
5 Beiträge • Seite 1 von 1
Warnung vor Priostrom -Keine Endabrechnung nach Vorauszahlug
Warnung vor Priostrom: Sehr unseriöses Handeln
Hallo,
leider habe ich auch sehr schlechte Erfahrungen mit Priostrom gemacht:
Hatte einen Vertrag mit 3 monatiger Vorauszahlung, musste wegen Umzuge aber schon nach 4 Monaten wieder kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich natürlich schon 2 mal, also für 6 Monate im voraus bezahlt. Klar also, dass bei der Endabrechnung was zurück kommen müsste.
Ich vermute mal dass ich genau aus diesem Grund bis heute keine Endabrechnung bekommen habe, obwohl mittlerweile schon fast ein Jahr seit der Kündigung vergangen ist!
Habe bereits alles mögliche probiert: Mehere Anrufe und emails, da wurde dann jedesmal auf Abrechnungsprobleme verwiesen und mitgeteilt, dass die Abrechnung bald kommen würde. Ist aber wie gesagt bis heute nicht passiert.
Theoretisch möglich dass ich noch eine Abrechnung und damit mein Geld zurück bekomme. Insgesamt ist das Handeln dieses Unternehmens für mich aber höchst unseriös, daher möchte ich potentielle Neukunden vor Priostrom hiermit ausdrücklich warnen.
Ich habe mittlerweile andere alternative Anbieter gefunden, bei denen man guten Service zu ebenfalls günstigen Preisen bekommt. Um hier aber glaubhaft zu bleiben, möchte ich diese jetzt nicht nennen.
Hallo,
leider habe ich auch sehr schlechte Erfahrungen mit Priostrom gemacht:
Hatte einen Vertrag mit 3 monatiger Vorauszahlung, musste wegen Umzuge aber schon nach 4 Monaten wieder kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich natürlich schon 2 mal, also für 6 Monate im voraus bezahlt. Klar also, dass bei der Endabrechnung was zurück kommen müsste.
Ich vermute mal dass ich genau aus diesem Grund bis heute keine Endabrechnung bekommen habe, obwohl mittlerweile schon fast ein Jahr seit der Kündigung vergangen ist!
Habe bereits alles mögliche probiert: Mehere Anrufe und emails, da wurde dann jedesmal auf Abrechnungsprobleme verwiesen und mitgeteilt, dass die Abrechnung bald kommen würde. Ist aber wie gesagt bis heute nicht passiert.
Theoretisch möglich dass ich noch eine Abrechnung und damit mein Geld zurück bekomme. Insgesamt ist das Handeln dieses Unternehmens für mich aber höchst unseriös, daher möchte ich potentielle Neukunden vor Priostrom hiermit ausdrücklich warnen.
Ich habe mittlerweile andere alternative Anbieter gefunden, bei denen man guten Service zu ebenfalls günstigen Preisen bekommt. Um hier aber glaubhaft zu bleiben, möchte ich diese jetzt nicht nennen.
- Richboy
- Beiträge: 1
- Registriert: 7. Dezember 2011, 14:55
Re: Warnung vor Priostrom -Keine Endabrechnung nach Vorauszahlug
Hallo liebe Forum-Leser,
zur Orientierung für alle hier der §40 des Energiewirtschaftsgesetzes:
§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife
(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach
und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren
sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen
an Letztverbraucher
1. ihren Namen, ihre ladungsfähige Anschrift und das zuständige
Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post,
2. die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen
Kündigungstermin und die Kündigungsfrist,
3. die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und
die Codenummer des Netzbetreibers,
4. den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei
Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des
abgerechneten Zeitraums,
5. den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
6. bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen,
wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von
Vergleichskundengruppen verhält,
7. die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzent-
gelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene
Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim
jeweiligen Letztverbraucher sowie
8. Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick
auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur
Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden
nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift
sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
für den Bereich Elektrizität und Gas gesondert auszuweisen.
Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum
nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet,
den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen
Lieferanten mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er
nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist
der geschätzte Verbrauch anzugeben.
(3) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer
Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf
Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.
Lieferanten sind verpflichtet, Letztverbrauchern eine monatliche,
vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten.
Letztverbraucher, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im
Sinne von § 21d Absatz 1 ausgelesen werden, ist eine monatliche
Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei
bereitzustellen.
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die
Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des
abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs
Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
(5) Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich
zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten,
der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energie-
verbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere
lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife. Lieferanten haben daneben
stets mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Datenaufzeichnung
und -übermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten
Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt.
(6) Lieferanten haben für Letztverbraucher die für Forderungen maßgeblichen
Berechnungsfaktoren in Rechnungen unter Verwendung standardisierter Begriffe
und Definitionen auszuweisen.
(7) Die Bundesnetzagentur kann für Rechnungen für Energielieferungen an
Letztverbraucher Entscheidungen über den Mindestinhalt nach den Absätzen
1 bis 5 sowie Näheres zum standardisierten Format nach Absatz 6 durch
Festlegung gegenüber den Lieferanten treffen.
zur Orientierung für alle hier der §40 des Energiewirtschaftsgesetzes:
§ 40 Strom- und Gasrechnungen, Tarife
(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach
und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren
sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.
(2) Lieferanten sind verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen
an Letztverbraucher
1. ihren Namen, ihre ladungsfähige Anschrift und das zuständige
Registergericht sowie Angaben, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post,
2. die Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen
Kündigungstermin und die Kündigungsfrist,
3. die für die Belieferung maßgebliche Zählpunktbezeichnung und
die Codenummer des Netzbetreibers,
4. den ermittelten Verbrauch im Abrechnungszeitraum und bei
Haushaltskunden Anfangszählerstand und den Endzählerstand des
abgerechneten Zeitraums,
5. den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,
6. bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen,
wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von
Vergleichskundengruppen verhält,
7. die Belastungen aus der Konzessionsabgabe und aus den Netzent-
gelten für Letztverbraucher und gegebenenfalls darin enthaltene
Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim
jeweiligen Letztverbraucher sowie
8. Informationen über die Rechte der Haushaltskunden im Hinblick
auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur
Verfügung stehen, einschließlich der für Verbraucherbeschwerden
nach § 111b einzurichtenden Schlichtungsstelle und deren Anschrift
sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
für den Bereich Elektrizität und Gas gesondert auszuweisen.
Wenn der Lieferant den Letztverbraucher im Vorjahreszeitraum
nicht beliefert hat, ist der vormalige Lieferant verpflichtet,
den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums dem neuen
Lieferanten mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er
nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist
der geschätzte Verbrauch anzugeben.
(3) Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer
Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf
Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.
Lieferanten sind verpflichtet, Letztverbrauchern eine monatliche,
vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anzubieten.
Letztverbraucher, deren Verbrauchswerte über ein Messsystem im
Sinne von § 21d Absatz 1 ausgelesen werden, ist eine monatliche
Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei
bereitzustellen.
(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die
Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des
abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs
Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
(5) Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich
zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten,
der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energie-
verbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere
lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife. Lieferanten haben daneben
stets mindestens einen Tarif anzubieten, für den die Datenaufzeichnung
und -übermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten
Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt.
(6) Lieferanten haben für Letztverbraucher die für Forderungen maßgeblichen
Berechnungsfaktoren in Rechnungen unter Verwendung standardisierter Begriffe
und Definitionen auszuweisen.
(7) Die Bundesnetzagentur kann für Rechnungen für Energielieferungen an
Letztverbraucher Entscheidungen über den Mindestinhalt nach den Absätzen
1 bis 5 sowie Näheres zum standardisierten Format nach Absatz 6 durch
Festlegung gegenüber den Lieferanten treffen.
Zuletzt geändert von zkullkruzher am 17. Dezember 2011, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
- zkullkruzher
- Beiträge: 1
- Registriert: 9. Dezember 2011, 18:43
Re: Warnung vor Priostrom -Keine Endabrechnung nach Vorauszahlug
Hallo zkullkruzher,
um deine Ausführungen richtig einzuordnen und dir evtl. auch den einen oder anderen Tipp geben zu können, 2 Fragen:
wann genau (Datum) war Vertragsbeginn mit der Firma Priostrom und welche Laufzeit hat dein Vertrag?
Viele Grüße
Robert Bosch
um deine Ausführungen richtig einzuordnen und dir evtl. auch den einen oder anderen Tipp geben zu können, 2 Fragen:
wann genau (Datum) war Vertragsbeginn mit der Firma Priostrom und welche Laufzeit hat dein Vertrag?
Viele Grüße
Robert Bosch
- Robert Bosch
- Beiträge: 154
- Registriert: 18. Juni 2010, 21:09
Re: Warnung vor Priostrom -Keine Endabrechnung nach Vorauszahlug
Liebe Forumsteilnehmer,
seit ich ihn gestern das erste Mal gelesen habe, geht mir der Beitrag von zkullkruzher, infolge Herr z genannt nicht aus dem Kopf. Ihr werdet im weiteren Verlauf meiner Ausführungen lesen, warum.
Ein Wort vorab: ich sehe den Sinn eines Forums wie diesem darin, wenig erfahrene Energiekunden vor unseriösen Anbietern und deren Praktiken zu warnen und ihnen die Augen für Fallen und Fußangeln zu öffnen. Gleichzeitig aber gebietet es die Fairness, auch Beiträge von angeblich geprellten Kunden ins rechte Licht zu rücken. Es ist nämlich nicht selten so, dass Leute die Energieanbieter für ihre eigene Dummheit verantwortlich machen.
Solche Beiträge verunsichern dann nämlich wechselwillige Energieverbraucher und die bleiben aus dieser Verunsicherung heraus bei den alten Halsabschneidern.
In diese Rubrik fällt der Beitrag von Herrn z. Wenn man den Beitrag, der ja über eine DIN-A4-Seite lang ist, genau durcharbeitet, fällt folgendes auf: da stehen praktisch keine hilfreichen Fakten drin und die Ausführungen sind zu >90% Nonsens.
Weil es im Beitrag nicht drin steht, nehme ich durch die Interpretation einiger Aussagen mal folgendes an: Herr z hat mit der Firma Priostrom einen Vertrag mit Bonus und Frei-kWh über 24 Monate mit einer Preisgarantie und jährlicher Vorauszahlung abgeschlossen. Vertragsbeginn war der 1.2.2011. Sollte es der 1.3.2011 oder auch der 1.1.2011 gewesen sein, so ist das nicht kriegsentscheidend.
Jedenfalls hat Her z Anfang 2011 die Vorauszahlung für das 1. Vertragsjahr geleistet und die Firma Priostrom hat, wie Herr z schreibt, im Dezember 2011 die Vorauszahlung für das 2. Vertragsjahr abgebucht. Da lt. Herrn z. die Vorauszahlung für das 2. Jahr in der Höhe identisch war mit der für das 1. Jahr, nehme ich die o.a. Preisgarantie an.
Bei dem Stichwort jährliche Vorauszahlung ein Hinweis. Alles was Herr z in seinen Ausführungen zu Abschlagszahlungen schreibt, hat mit seinem Vertrag überhaupt nichts zu tun. Abschlagszahlungen (monatlich oder quartalsweise) sind zu leistende Teilzahlungen auf einen Jahresbetrag. Er zahlt aber seinen Jahresbeitrag im Voraus.
Bis hierhin ist überhaupt kein Fehlverhalten der Firma Priostrom zu erkennen. Auch das beide jährlichen Vorauszahlungen gleich hoch sind, ist ok.. Im ersten Jahr werden nämlich lt. AGB evtl. Boni und Frei-kWh erst mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und im 2. Jahr gibt’s in aller Regel überhaupt keine Boni und/oder Frei-kWh. Irgendwo schreibt Herr z in diesem Zusammenhang auch von überhöhten „Abschlagszahlungen“. Ob es sein kann, dass er zu der großen Gruppe derer gehört, die den Bonus und die Frei-kWh schon bei der 1. Vorauszahlung eingerechnet hatten? Und die dann ganz empört waren, dass sie zunächst die Kosten ohne Bonus und Frei-kWh zahlen mussten?
Bleiben wir bei Bonus und Frei-kWh. Die werden mit der 1. Jahresabrechnung verrechnet. Was Herr z da zu dem Begriff „verrechnet“ schreibt, ist abstrus. Es wir hier verrechnet, was der Kunde bezahlt hat und was er bei seinem tatsächlichen Verbrauch hätte bezahlen müssen unter Anrechnung von Bonus und Frei-kWh . Die Differenz ist dann nachzuzahlen oder wird erstattet.
Stichwort Jahresabrechnung. Diese erfolgt nach 12 Monaten. Wenn meine Annahmen zum Vertragsbeginn einigermaßen richtig sind, sind diese 12 Monate überhaupt noch nicht um. Es kann also noch gar keine Jahres (=12 Monats-)Abrechnung erfolgt sein!
Wenn Herr z jetzt noch empfiehlt, von der Vorauszahlung für das 2. Vertragsjahr den selbst errechneten Bonus und die Frei kWh schon mal abzuziehen, so treibt er damit wahrscheinlich diejenigen, die das tun, in hohe Folgekosten oder gar rechtliche Auseinandersetzungen, die sie nicht gewinnen können.
Alle, die meine Beiträge kennen, wissen, dass ich ganz bestimmt kein Freund vieler Verhaltensweisen der „neuen“ Stromanbieter bin. In dem von Herrn z verfassten Beitrag ist jedoch bis jetzt nicht das geringste Fehlverhalten der Firma Priostrom zu erkennen.
So, und damit kann man vielleicht nachvollziehen, warum mir der Beitrag nicht aus dem Kopf gegangen ist und warum ich oben von >90% Nonsens geschrieben habe.
Viele Grüße
Robert Bosch
seit ich ihn gestern das erste Mal gelesen habe, geht mir der Beitrag von zkullkruzher, infolge Herr z genannt nicht aus dem Kopf. Ihr werdet im weiteren Verlauf meiner Ausführungen lesen, warum.
Ein Wort vorab: ich sehe den Sinn eines Forums wie diesem darin, wenig erfahrene Energiekunden vor unseriösen Anbietern und deren Praktiken zu warnen und ihnen die Augen für Fallen und Fußangeln zu öffnen. Gleichzeitig aber gebietet es die Fairness, auch Beiträge von angeblich geprellten Kunden ins rechte Licht zu rücken. Es ist nämlich nicht selten so, dass Leute die Energieanbieter für ihre eigene Dummheit verantwortlich machen.
Solche Beiträge verunsichern dann nämlich wechselwillige Energieverbraucher und die bleiben aus dieser Verunsicherung heraus bei den alten Halsabschneidern.
In diese Rubrik fällt der Beitrag von Herrn z. Wenn man den Beitrag, der ja über eine DIN-A4-Seite lang ist, genau durcharbeitet, fällt folgendes auf: da stehen praktisch keine hilfreichen Fakten drin und die Ausführungen sind zu >90% Nonsens.
Weil es im Beitrag nicht drin steht, nehme ich durch die Interpretation einiger Aussagen mal folgendes an: Herr z hat mit der Firma Priostrom einen Vertrag mit Bonus und Frei-kWh über 24 Monate mit einer Preisgarantie und jährlicher Vorauszahlung abgeschlossen. Vertragsbeginn war der 1.2.2011. Sollte es der 1.3.2011 oder auch der 1.1.2011 gewesen sein, so ist das nicht kriegsentscheidend.
Jedenfalls hat Her z Anfang 2011 die Vorauszahlung für das 1. Vertragsjahr geleistet und die Firma Priostrom hat, wie Herr z schreibt, im Dezember 2011 die Vorauszahlung für das 2. Vertragsjahr abgebucht. Da lt. Herrn z. die Vorauszahlung für das 2. Jahr in der Höhe identisch war mit der für das 1. Jahr, nehme ich die o.a. Preisgarantie an.
Bei dem Stichwort jährliche Vorauszahlung ein Hinweis. Alles was Herr z in seinen Ausführungen zu Abschlagszahlungen schreibt, hat mit seinem Vertrag überhaupt nichts zu tun. Abschlagszahlungen (monatlich oder quartalsweise) sind zu leistende Teilzahlungen auf einen Jahresbetrag. Er zahlt aber seinen Jahresbeitrag im Voraus.
Bis hierhin ist überhaupt kein Fehlverhalten der Firma Priostrom zu erkennen. Auch das beide jährlichen Vorauszahlungen gleich hoch sind, ist ok.. Im ersten Jahr werden nämlich lt. AGB evtl. Boni und Frei-kWh erst mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet und im 2. Jahr gibt’s in aller Regel überhaupt keine Boni und/oder Frei-kWh. Irgendwo schreibt Herr z in diesem Zusammenhang auch von überhöhten „Abschlagszahlungen“. Ob es sein kann, dass er zu der großen Gruppe derer gehört, die den Bonus und die Frei-kWh schon bei der 1. Vorauszahlung eingerechnet hatten? Und die dann ganz empört waren, dass sie zunächst die Kosten ohne Bonus und Frei-kWh zahlen mussten?
Bleiben wir bei Bonus und Frei-kWh. Die werden mit der 1. Jahresabrechnung verrechnet. Was Herr z da zu dem Begriff „verrechnet“ schreibt, ist abstrus. Es wir hier verrechnet, was der Kunde bezahlt hat und was er bei seinem tatsächlichen Verbrauch hätte bezahlen müssen unter Anrechnung von Bonus und Frei-kWh . Die Differenz ist dann nachzuzahlen oder wird erstattet.
Stichwort Jahresabrechnung. Diese erfolgt nach 12 Monaten. Wenn meine Annahmen zum Vertragsbeginn einigermaßen richtig sind, sind diese 12 Monate überhaupt noch nicht um. Es kann also noch gar keine Jahres (=12 Monats-)Abrechnung erfolgt sein!
Wenn Herr z jetzt noch empfiehlt, von der Vorauszahlung für das 2. Vertragsjahr den selbst errechneten Bonus und die Frei kWh schon mal abzuziehen, so treibt er damit wahrscheinlich diejenigen, die das tun, in hohe Folgekosten oder gar rechtliche Auseinandersetzungen, die sie nicht gewinnen können.
Alle, die meine Beiträge kennen, wissen, dass ich ganz bestimmt kein Freund vieler Verhaltensweisen der „neuen“ Stromanbieter bin. In dem von Herrn z verfassten Beitrag ist jedoch bis jetzt nicht das geringste Fehlverhalten der Firma Priostrom zu erkennen.
So, und damit kann man vielleicht nachvollziehen, warum mir der Beitrag nicht aus dem Kopf gegangen ist und warum ich oben von >90% Nonsens geschrieben habe.
Viele Grüße
Robert Bosch
- Robert Bosch
- Beiträge: 154
- Registriert: 18. Juni 2010, 21:09
Ich finde es immer wieder unglaublich....
Hallo allerseits,
da schreibt hier jemand einen Beitrag. Es bleiben Fragen offen und man macht die eine oder andere Anmerkung, man investiert Interesse und Zeit. Reaktion: 0 - in Worten: Null. Im aktuellen Falle in diesem Thread könnte es natürlich sein, dass jemand dahinter gekommen ist, dass er eigentlich dummes Zeug geschrieben hat und deshalb jetzt in sein "Schäme-mich-Schneckenhaus" gekrochen ist.
Viele Grüße und schöne Weihnachten
Robert Bosch
da schreibt hier jemand einen Beitrag. Es bleiben Fragen offen und man macht die eine oder andere Anmerkung, man investiert Interesse und Zeit. Reaktion: 0 - in Worten: Null. Im aktuellen Falle in diesem Thread könnte es natürlich sein, dass jemand dahinter gekommen ist, dass er eigentlich dummes Zeug geschrieben hat und deshalb jetzt in sein "Schäme-mich-Schneckenhaus" gekrochen ist.
Viele Grüße und schöne Weihnachten
Robert Bosch
- Robert Bosch
- Beiträge: 154
- Registriert: 18. Juni 2010, 21:09
5 Beiträge • Seite 1 von 1
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