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Energiesparlampen
Gesetzliche Vorhaben
Die EU hat mittlerweile beschlossen, dass zukünftig keine Glühlampen mehr verkauft werden dürfen. Durch diese Gesetzesnovelle sollen die Bürger dazu angehalten werden, Energiesparlampen zu kaufen und man geht allgemein davon aus, dass mit dieser Maßnahme europaweit ungefähr 5% des gesamten Stromverbrauchs eingespart werden können.
Um der Industrie mehr Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen, wird der Übergang schrittweise gestaltet. Der erste Schritt beginnt am 01.09.2009, denn von da an dürfen keine matten Glühlampen und solche mit einer Leistung von über 75 Watt mehr verkauft werden. Ein Jahr später (01.09.2010) müssen auch Glühlampen mit einer Leistung von über 60 Watt aus den Regalen der Händler verschwinden. Im September 2011 folgen die Glühbirnen bis 40 Watt Leistung und bis zum 01.09.2012 müssen die Glühlampen komplett vom Markt genommen werden.
Ein Vorteil für Käufer von Energiesparlampen liegt darin, dass mit diesem Verbot der Glühlampen auch Auflagen für Halogen- und Energiesparlampen beschlossen wurden. So dürfen ab 2016 nur noch solche Sparlampen verkauft werden, die eine minimale Lebensdauer von 6.000 Stunden gewährleisten und eine bestimmte Lichtqualität mit sich bringen. Durch diese Auflagen werden nach Expertenmeinungen Energiesparlampen von niedriger Qualität vom Markt verschwinden, was den Käufern etwas mehr Sicherheit geben kann.
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