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Feinstaub
Feinstaub gehört zu den Schwebestäuben, also fein verteilten festen Teilen, die durch Aufwirbelung oder mechanische Prozesse entstanden und in der Luft verteilt sind. Schwebestäube werden in die Kategorien Rauch und Ruß eingeteilt. Rauch besteht aus Rückständen chemischer oder thermischer Prozesse, bei Ruß handelt es sich um Teilchen, die bei nicht abgeschlossenen Verbrennungsprozessen übrig geblieben sind. Feinstaub ist ein Ruß, dessen Partikeldurchmesser zwischen 0,1 und 2,5 Mikrometer liegt und der auf Grund seiner Abmessungen als lungengängig bezeichnet wird. Lungengängiger Feinstaub ist zu klein, um den den Nasenhärchen oder den Schleimhäuten im Nasen-/Rachenbereich zurückgehalten werden zu können.
Versursacher der Feinstaub-Imissionen sind neben Industrie, Privathaushalten, Straßenverkehr und Kraftwerken auch natürliche Quellen wie Pollen, Waldbrände, Staub aus der Sahara oder Vulkanausbrüchen. Mit der EU-Richtlinie Richtlinie 1999/30/EG und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) werden Grenzwertregelungen für die Schadstoffimmissionen in der Luft getroffen. Auch in Innenräumen können Feinstäube gemessen werden. Verursacher sind hier vor allem Laserdrucker, Zigaretten, Kopierer und Kerzen.
Feinstäube können Erkrankungen wie Allergien, Herzinfarkte, Krebs oder Staublunge verursachen. Studienergebnisse decken auf, dass sich in der Europäischen Union die Lebenserwartung durch Feinstaubbelastung um durchschnittlich ein Jahr reduziert.
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