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Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde im Jahre 2002 von der damaligen Bundesregierung erlassen, um Neubauten insgesamt energiesparender zu machen. Mit dieser Verordnung gilt für Neubauten obligatorisch der Niedrigenergiehaus-Standard, mit dem Energieeinsparpotenziale von ca. 30% verbunden sind. Darüber hinaus schreibt die Energieeinsparverordnung seit 2007 auch vor, neben Neubauten auch für Bestandsbauten den sogenannten Energieausweis einzuführen, der Mietern und eventuellen Käufern Aufschlüsse darüber gibt, wie viel Energie ein bestimmtes Haus durchschnittlich verbraucht. Weitere Punkte der Energieeinsparverordnung betreffen vor allem die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden, die dadurch ausgeweitet werden soll.
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