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Emissionsbörse
Eine Emissionsbörse stellt die Infrastruktur für den Handel mit Emissionsrechten zur Verfügung. Der weltweite Handel mit Emissionsrechten wurde 1997 mit dem Kyoto-Protokoll beschlossen. In Europa wurde das Protokoll mit dem EU-Emissionsrechtehandel im Jahr 2005 umgesetzt.
Die Politik legt für eine Region eine Emissionsobergrenze fest und gibt entsprechend dieser Festlegung jährlich Umweltzertifikate aus. Ein solches Zertifikat berechtigt beispielsweise ein Industrieunternehmen, eine bestimmte Menge an fest definierten Schadstoffen an die Umwelt abzugeben. Die Umweltzertifikate sind frei handelbar, ihr Wert wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Abgabe von Emissionen ohne gültiges Zertifikat wird mit harten Strafen geahndet. Für die Politik ist der Emissionsrechtehandel ein umweltpolitisches Instrument. Durch die schrittweise Verringerung der Menge der ausgegebenen Umweltzertifikate soll der Schadstoffausstoß reduziert werden. Neben dem EU-Emissionshandel, der für Unternehmen eingerichtet worden ist, wird auch ein bilateraler Emissionshandel zwischen Ländern bestimmter Regionen vollzogen. Hintergrund des bilateralen Emissionsrechtehandels ist, dass der Ausstoß von Schadstoffen wie Treibhausgasen weltweite Folgen hat und nur durch globale Anstrengungen reduziert werden kann.
In Deutschland werden Emissionsrechte seit März 2005 an der Strombörse EEX in Leipzig gehandelt. Beim CO2-Handel verdient die Börse anteilig an jeder gehandelten Tonne. In Europa haben sich zahlreiche weitere Börsen und Brokerhäuser auf den Emissionsrechtehandel spezialisiert. Für Unternehmen besteht vor diesem Hintergrund das Ziel darin, an einer Emissionsbörse zu möglichst vorteilhaften Konditionen Umweltzertifikate im benötigten Umfang zu ersteigern. Liegt der Schadstoffausstoß des Unternehmens unter der durch die Zertifikate zugelassenen Höchstmenge, können die überflüssigen Umweltzertifikate an andere Unternehmen verkauft werden.
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