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Contracting
Die Energiewirtschaft meint mit Contracting meist das Wärme-Contracting, bei dem die Einrichtung oder Modernisierung einer Heizungsanlage nicht direkt vom Hauseigentümer, sondern vom Heizungsbauunternehmen oder von einem Energielieferanten übernommen wird.
Als Gegenleistung wird ein langfristiger Versorgungsvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen, der sich über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren erstrecken kann. Der Energielieferant, also der Contractor, hat das Recht, den Hauseigentümer bzw. die Mieter der Immobilie über den Vertragszeitraum hinweg mit Heiz- oder Warmwasserwärme zu versorgen und seine Investitionskosten auf die Energierechnungen umzulegen. Das Full-Contracting umfasst neben der Energielieferung auch die Wartung der Anlagentechnik. Das Wärme-Contracting bietet vor allem Hauseigentümern und Vermietern Vorteile: Sie müssen keine Investitionskosten aufbringen und sparen den Zeitaufwand für die Heizkostenabrechnungen. Für den Mieter können durch das Contracting allerdings höhere Kosten entstehen, weshalb das Wärme-Contracting zurzeit rechtlich umstritten ist. Auch die langfristige Bindung an den Energieversorger kann für Mieter und Hauseigentümer Kostennachteile nach sich ziehen.
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