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Atomausstieg
Der Atomausstieg meint vorrangig die Aufgabe der Nutzung der Kernenergie zur Produktion von elektrischem Strom. Kernkraftwerke dienen seit Mitte der Fünfziger Jahre der zivilen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Die Initiatoren der Anti-Atomkraft-Bewegung forderten bereits in den Siebziger Jahren den Ausstieg aus der Atomenergie, da die Gefahren für Mensch und Umwelt als Folge eines Nuklearunfalls unbeherrschbar erschienen.
In mehreren Ländern (Österreich, Schweden, Italien und der Schweiz) wurde seit 1978 durch Volksentscheide der Ausstieg aus der Kernernergie beschlossen. In Deutschland setzte die rotgrüne Bundesregierung ein Gesetz für den Ausstieg durch. Angesichts der verbesserten Sicherheitsvorkehrungen moderner Atomkraftwerke bleibt die Unbeherrschbarkeit des radioaktiven Abfalls, der einige Tausend Jahre sicher lagern muss, um seine Gefährlichkeit zu verlieren, eines der Hauptargumente für einen Atomausstieg. Auch die hohen Kosten zur Weiterentwicklung und Sicherung von Kernenergieanlagen und die Gefahr, Atomkraftwerke militärisch zu nutzen, werden von Atomgegnern angeführt.
Befürworter der Initiativen, den Atomausstieg rückgängig zu machen, weisen auf die vermeintliche Umweltfreundlichkeit von Kernenergieanlagen hin, die keine Kohlendioxid-Emissionen verursachen, und sehen Atomstrom sogar als Lösung für den Treibhauseffekt an.
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